Auslosen
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1969, Sp. 55 f


Gegen das A. als vertragl. festgelegte Art zur Verteilung von Vorteilen u. Lasten (vgl. öABGB. §§ 835 841) ist nichts einzuwenden, wenn nicht irgendein hinzukommender Grund dagegen spricht. Wenn dadurch Streitigkeiten vermieden od. bereinigt werden, ist es zu begrüßen (vgl. Spr 16,33). Anders steht es mit dem A., durch das man erfahren will, was man tun soll. Wenn man die Antwort ausdrückl. von Gott erwartet, versucht man Gott, außer man wäre von Gott dazu angeregt (vgl. Apg 1,26) od. es geschähe mit Gebet aus sehr triftigem Grund bei Versagen anderer Mittel (vgl. Aug., De doctr. chr. I 28; Ep 228; PL 34,30; 33,1018; Thomas v. A., S. Th. 2,2 q.95 a.8). Ähnl. ist das A. zu beurteilen, durch das man mit Gottes Hilfe Verborgenes ans Licht bringen will (vgl. Jos 7,14).

Wer lost, um von dämonischen Mächten etwas zu erfahren, forscht unerlaubt nach Geheimwissen (divinatio; vgl. Thomas v. A., a.a.O.; Alfons v. Lig., Theol. mor. IV 11). Dieses A. wird von der Hl. Schrift verworfen (Ez 21,26).


Zurück zum Index