Glaube
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1976, Sp. 729-755


Von grundlegender Bedeutung für das christl. Leben ist der G.


I. Das NT zeigt, daß der Mensch ohne G.n seine Bestimmung nicht erfüllen kann.


1. Jesus verkündet am Beginn seiner Lehrtätigkeit, daß das herannahende Gottesreich vom Menschen etwas verlangt: "Die Zeit ist erfüllt, u. das Reich Gottes ist nahegekommen. Kehret um u. glaubt an das Heilsbotschaft" (Mk 1,15). Er will den Menschen für dieses Verlangen Gottes den Sinn öffnen u. sie zu seiner Erfüllung bereit machen ("Wer Ohren hat zu hören, der höre", Mk 4,9.23; "Die auf gutes Erdreich Gesäten, das sind jene, die das Wort Gottes hören u. aufnehmen u. Frucht bringen, dreißigfach u. sechzigfach u. hundertfach", Mk 4,20). In Jesus selbst erreicht der Anruf Gottes die Menschen am dichtesten ("Dieser ist mein geliebter Sohn, ihn sollt ihr hören", Mk 9,7; "Gott hat niemand jemals gesehen. Der eingeborene Sohn, der an der Brust des Vaters ruht, er hat Kunde gebracht", (Joh 1,18).


2. Der Anruf Gottes verlangt vom Menschen Annahme u. Antwort ("Wer das Reich Gottes nicht annimmt wie ein Kind, wird nicht hineingelangen", Mk 10,15), näml. G.n u. Bekehrung (Mk 1,15).


a) In den Worten Jesu klingt immer wieder durch, daß nicht alle, die den Ruf hören, die Antwort des G.ns geben: "Wird der Menschensohn, wenn er kommt, G.n finden auf Erden?" (Lk 18,8).

Und doch hängt des Menschen endgültiges Schicksal wesentl. davon ab, ob er die Antwort des G.ns gibt od. nicht. Der Mensch erreicht sein Heil nur, wenn er auf die von Gott ihm zugedachte Bestimmung eingeht; wenn er es nicht tut, verfehlt er sein Heil; sein Ja zum Ruf Gottes ist der G. "Wer glaubt u. sich taufen läßt, wird gerettet werden, wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden" (Mk 16,16). "Allen aber, die ihn aufnahmen, gab er Macht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben" (Joh 1,12; vgl. 5,24). "Wer nicht glaubt, ist schon gerichtet" (Joh 3,18). "Ohne G.n aber ist es unmögl., (Gott) wohlzugefallen" (Hebr 11,6; vgl. Röm 10,9; Eph 2,8; 2 Thess 2,13; 2. Vat. Konz., AG 8).


b) Die christl. Tradition hat allzeit an der unerläßl. Notwendigkeit des G.ns für das Heil der Menschen festgehalten. Augustinus sagt, daß der G. uns zu Gott hin erweckt (Solil. I 1,13; PL 32,869). Auch nach Thomas v. Aq. geschieht unsere erste Hinwendung zu Gott durch den G.n (S.Th. 1,2 q.113 a.4).

In Anlehnung an Fulgentius (De fide ad Petrum 1, Pl 65,671) bezeichnet das Konz. v. Trient den G.n als Anfang des Heiles ("fides est humanae salutis initium"), ferner als Fundament u. Wurzel jeglicher Rechtfertigung; ohne G.n könne man Gott nicht gefallen (Hebr 11,6) u. nicht in die Gemeinschaft seiner Kinder eintreten (D 1532). Das 1. Vat. Konz. wiederholt diese Aussagen (D 3008) u. fügt hinzu, ohne G.n gebe es keine Rechtfertigung o. ohne Ausharren im G.n könne man nicht das ewige Leben erlangen (D 3012). Auch das 2. Vat. Konz. würdigt die Heilsbedeutung des G.ns (LG 14 24) u. folgert daraus die Pflicht nicht nur des Klerus (AA 6), der Bischöfe u. ihrer priesterl. Mitarbeiter (PO 4), sondern auch der Laien, durch den Dienst des Wortes den G.n in den Menschen zu wecken (AA 6).


II. Die rechte Antwort auf den Ruf Gottes ist nach dem NT ein G., in dem der ganze Mensch sein Ja sagt.


1. Solcher G. enthält die Elemente des Fürwahrhaltens u. der Hingabe.


a) In älteren Katechismen wurde G. vorwiegend als Fürwahrhalten bestimmt. Im allg. Sprachgebrauch heißt glauben weithin soviel wie etwas für wahr halten auf das Zeugnis eines anderen hin (glauben, daß es so ist). Im rel. Bereich heißt G., daß man für wahr hält, was Gott geoffenbart hat, eben auf sein offenbarendes Wort hin.

Das Konz. v. Trient u. das 1. Vat. Konz. wissen um dieses Element des G.ns ("credentes, vera esse, quae divinitus revelata et promissa sunt", D 1526; "ab eo [Deo] revelata vera esse credimus, non propter intrinsecam rerum veritatem naturali rationis lumine perspectam, sed propter auctoritatem ipsius Dei revelantis", D 3008; vg. 3032). Dieses Verständnis des G.ns wird von der Hl. Schrift gestützt ("Es ist aber der G. ... einÜberführtwerden von unsichtbaren Dingen", Hebr 11,1), reicht allein aber nicht aus.


b) Mit dem Fürwahrhalten auf das Zeugnis eines anderen hin handelt der Mensch nicht unsinnig, wenn er sich zuerst der Glaubwürdigkeit seines Zeugen klargeworden ist. Dem glaubwürdigen Zeugen bringt er im G.n Vertrauen entgegen, ja gibt er sich in einem gewissen Ausmaß ihm in die Hand. Das ist das Wagnis des G.ns, das umso größer wird, je mehr vom Geglaubten für das Schicksal des Glaubenden abhängt. Im Vollsinn bedeutet G. also nicht nur das Annehmen eines Wissensinhaltes auf das Zeugen eines anderen hin (Daß-G.), sondern auch das Vertrauen gegenüber der Person, die Auslieferung seiner selbst an sie (Du-G.). Das 1. Vat. Konz. kennzeichnet das christl. Verständnis des G.ns dahin, daß der Mensch für wahr hält, was Gott offenbart, nicht weil er alles mit seinem Verstand aufhellen könnte, sondern weil Gott es ihm offenbart (D 3008). Der Daß-G. an den Offenbarungsinhalt setzt den Du-G.n an den offenbarenden Gott voraus, die Überzeugung, daß Gott da ist u. daß er, der Allwissende u. Wahrhaftige (vgl. D 3008), zum Menschen spricht, u. die Bereitschaft, sein Sprechen anzunehmen. Wenn nach dem Hebräerbrief (11,1) G. ein Stehen zu Gehofftem, ein Überführtwerden von unsichtbaren Dingen ist, wird dieses Stehen zu Gehofftem dem Gott geleistet, der das Gehoffte verheißt, dem Gott, von dessen unsichtbarer Wirklichkeit der Mensch sich ergriffen weiß.


2. Der Du-G. ist das tragende Element des G.ns. Schon im AT ist die Hingabe an der persönl. Gott deutl. da, ohne daß man dafür einen einheitl. Ausdruck hätte. "Auf Grund eines solchen (G.ns) haben ja die Alten ein gutes Zeugnis erhalten" (Hebr 11,2).

Das NT verwendet für diese Hinwendung des Menschen zu Gott einheitlicher u. bewußter die Bezeichnung G. (griech. pistis, lat. fides). Der G. an die ntl. Botschaft ruht auf dem G.n an den Vater im Himmel, auf dem Bereitsein für ihn, auf. "Der Vater, der mich gesandt hat, er legt Zeugnis für mich ab" (Joh 5,37). Der G. wird gefordert an den Gott, der in Christus das Heil des Menschen wirkt: "Glaubet an Gott - glaubet an mich" (Joh 14,1; vgl. 1 Joh 4,14-16).


3. Bei aller Würdigung des Du-G.ns darf die Bedeutung des G.nsinhaltes (des Daß-G.ns) nicht übersehen werden.


a) "Glaubet an Gott" (Joh 14,1). "Ohne G.n aber ist es unmögl., (Gott) wohlzugefallen. Denn wer zu Gott kommt, muß glauben, daß er ist u. daß er denen, die ihn suchen, ein Vergelter sein wird" (Hebr 11,6). Zu Gott kommen, d.h. in ein persönl. Verhältnis zu ihm (zum Du-G.n) gelangen, kann nur, wer überzeugt ist, daß Gott da ist u. daß er einen Anspruch auf den Menschen erhebt, so daß sich das Leben des Menschen nur erfüllen kann, wenn dieser Gott sucht, d.h. in verantwortl. Handeln dem Anspruch Gottes gerecht zu werden trachtet.

Demgemäß erscheint die Bereitschaft zu solchem Gottsuchen mit der ihr zugrundeliegenden Einsicht für jeden Menschen als heilsnotwendig (vgl. D 2122). Freil. können Menschen in diesem Gottsuchen verschieden weit kommen: Der eine kann mit einer gründl. Erkenntnis des Offenbarungsinhaltes eine entsprechende persönl. Hingabe an den persönl. Gott verbinden; ein anderer kann, auch ohne seine Schuld, noch sehr im Anfangsstadium des G.ns stecken; ein dritter mag Gottsuchender sein, ohne sich darüber Rechenschaft geben zu können; es kann auch sein, daß einer, der weniger über G.nsinhalte Bescheid weiß, doch eine bessere Bereitschaft für Gott hat als ein anderer, der sein größeres Wissen nicht in entsprechender Hingabe fruchtbar werden läßt. Das Wissen um den allg. Heilswillen Gottes (Gott "will, daß alle Menschen gerettet werden", 1 Tim 2,4) gibt uns ein Recht, damit zu rechnen, daß niemand, der die Grundbereitschaft für Gott hat u. sich ihr entsprechend verhält, so gut er es zustandebringt, verlorengeht, wie weit immer sich sein G. entwickelt haben mag. "Wer näml. das Evangelium Christi u. seine Kirche ohne Schuld nicht kennt, Gott aber aus ehrl. Herzen sucht, seinen im Anruf des Gewissens erkannten Willen unter dem Einfluß der Gnade in der Tat zu erfüllen trachtet, kann das ewige Heil erlangen. Die göttl. Vorsehung verweigert auch denen das zum Heil Notwendige nicht, die ohne Schuld noch nicht zur ausdrückl. Anerkennung Gottes gekommen sind, jedoch, nicht ohne göttl. Gnade, ein rechtes Leben zu führen sich bemühen. Was sich näml. an Gutem u. Wahrem bei ihnen findet, wird von der Kirche als Vorbereitung für die Frohbotschaft u. als Gabe dessen geschätzt, der jeden Menschen erleuchtet, damit er schließl. das Leben habe" (LG 16).


b) "Gaubet an mich" (Joh 14,1). Jesus ruft zum ausdrückl. christl. G.n, zur Abnahme des Rufes Gottes, der in Christus an die Menschen ergeht: "Glaubt an die Heilsbotschaft" (Mk 1,15); zum G.n an das Heilswirken Gottes in Christus. "Glaubst du an den Menschensohn? ... Ich glaube, Herr" (Joh 9,35.38). "Wir haben mit Augen gesehen u. bezeugen, daß der Vater den Sohn gesandt hat als Erlöser der Welt. Wer bekennt, daß Jesus der Sohn Gottes ist, in dem bleibt Gott u. er in Gott. Und wir haben die Liebe, die Gott zu uns hat, erkannt u. geglaubt" (1 Joh 4,14-16; vgl. 2,22 f; 3,23; 4,2 f; 5,4 f.10 f.13; Joh 2,11; 3,16.18; 6,31; 7,13; 8,24). Paulus betont als die Absicht Gottes: "Gott will, daß alle Menschen gerettet werden u. zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen" u. fügt als Inhalt dieser Heilswahrheit hinzu: "Denn einer ist Gott u. einer ist Mittler zw. Gott u. den Menschen, näml. der Mensch Christus Jesus, der sich selbst als Lösegeld für alle hingegeben hat, als das Zeugnis für bestimmte Zeiten" (1 Tim 2,4-6). "Christus ist für unsere Sünden gestorben nach der Schrift, er ist begraben worden u. am dritten Tage auferweckt worden nach der Schrift" (1 Kor 15,3 f; vgl. Röm 4,25; 10,4; Gal 1,1; Eph 1,20; Kol 2,12; 1 Thess 1,9 f). Im Anschluß an Joh 6,44 verweist Augustinus auf den G.n an Christus als den Gottgesandten: "Der Vater zieht zum Sohn alle, die sich bewußt sind, daß der Sohn Gott zum Vater hat, u. aus diesem Grund an ihn glauben" (In Io tr. 26,4; PL 35,1608). Die Erkenntnis der Heilsbedeutung Christi führt zu weiteren Fragen, die sich der Kirche u. der Theologie im Lauf der Geschichte bald gestellt haben. Auch dem gläubig suchenden Menschen entfaltet sich der G. an das Heilswirken Gottes in Christus im G.n an die Inkarnation des Logos, an den Erlösungstod Jesu, an seine Verherrlichung in Auferstehung u. Himmelfahrt. Notwendig wird damit sein Blick auch auf das Trinitätsgeheimnis gelenkt u. der G. daran gefordert (vgl. D 2164 2390 2836 3333 f; Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.2 aa.7 f).


c) Die wesensgemäße Entfaltung des christl. G.ns führt zur geistigen Aneignung eines Grundbestandes an G.nsinhalten, die etwa mit dem apost. G.nsbekenntnis u. den heilsnotwendigen Sakramenten abgegrenzt werden können; dazu gesellen sich Grundstücke der rel. Lebensgestaltung wie der Dekalog, das Vaterunser, die Art, Reue u. die göttl. Tugenden zu erwecken.

Diese Abgrenzung kennzeichnet nur die notwendigsten Stücke, nicht die Fülle des G.nsinhaltes. Wenn Gott uns durch seine Offenbarung in seine Heilsabsichten einführen u. zum Eingehen auf sie aufrufen will, genügt uns nicht ein ansatzhaftes Ja dazu, sondern müssen wir uns auch um die Erkenntnis der Offenbarung bemühen (Gott "will, daß alle Menschen ... zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen", 1 Tim 2,4). Wir dürfen uns nicht mit dem G.nsansatz (der Fides implicita) begnügen, sondern müssen auf seine Entfaltung auch im Erkenntniselement (Fides explicita) bedacht sein. Wegen der Wichtigkeit des G.nswissens sind alle je nach ihren Verhältnissen verpflichtet, diese Kenntnisse zu erweitern u. zu vertiefen (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.1 a.8 ad 1).


4. Die Annahme des Offenbarungsinhaltes jetzt die Bereitschaft des Menschen für Gott voraus. Im ntl. G.n sind Daß-G. u. Du-G. unlösl. miteinander verbunden.


a) In der Geschichte der Theologie ist es zeitweilig zu einseitigen Akzentsetzungen gekommen. Die Scholastik z.B. achtete mehr auf den G.nsinhalt u. weniger auf den persönl. Gott, der diesen Inhalt zu unserem Heil geschichtl. offenbart. Als Gegenreaktion mag es als verständl. erschienen, wenn Luther das personale Element des G.ns, näml. die vertrauende Hingabe an den persönl. Gott (fiducia) überbetonte, freil. so, daß vom G.nsinhalt nur mehr die Vergebung der Schuld wichtig blieb (der G. an sie wurde zur Heilsgewißheit übersteigert). Schon Melanchthon hat die Dinge wieder zurechtzurücken versucht: G. ist nicht nur Vertrauen auf den barmherzigen Gott (fiducia), sondern auch Zustimmung zum Inhalt seines offenbarenden Wortes (notitia, Element der Wahrheit). Nach Calvin ist der G. Zustimmung zum geoffenbarten Wort, u. nach der prot. Orthodoxie führt der Weg zum Heil über die G.nserkenntnis (notitia, assensus, fiducia). Später vernachlässigte Schleiermacher wieder den G.nsinhalt: G. sei das Gefühl schlechthinniger Abhängigkeit, die G.nssätze nur Aussagen über fromme Gemütszustände.


b) Gegenüber Luther hat das Konz. v. Trient betont, daß G. nicht allein im Vertrauen besteht, daß vielmehr die Annahme der göttl. Offenbarungen u. Verheißungen dazu gehört (D 1526 1562-64) u. daß die von Luther gelehrte Heilsgewißheit aus dem G.n abzulehnen ist (D 1533 f 1562). Das 1. Vat. Konz. sagt, daß wir durch den G.n dem offenbarenden Gott eine volle Gefolgschaft des Verstandes u. des Willens leisten ("plenum revelanti Deo intellectus et voluntatis obsequium fide praestare tenemur", D 3008).

Wir müssen also im G.n die persönl. Begegung des Menschen mit dem persönl. Gott sehen, aus der das Heil des Menschen entspringt. Dabei dürfen wir nicht übersehen, daß in dieser persönl. Begegnung das offenbarende Wort des persönl. Gottes eine wesentl. Rolle spielt. Eben durch das offenbarende Wort erfahren wir, für welche Begegnung uns Gott bestimmt hat u. wie sie verwirklicht werden kann. So müssen wir das offenbarende Wort ernstnehmen.


c) G. ist freil. nicht nur Annahme der geoffenbarten Wahrheit durch den Verstand des Menschen ("intellectus obsequium", D 3008). Diese Annahme ist nur Teilelement des G.ns, das dem Menschen dazu helfen soll, zum vollen G.n zu kommen, näml. zum Ja seiner ganzen Person zu dem sich geschichtl. offenbarenden heilwirkenden Gott ("voluntatis obsequium", D 3008). Die Verstandeszustimmung zur Offenbarung setzt dieses Ja zum persönl. Gott wenigstens in seinen Anfängen voraus u. soll dazu dienen, dem Ja sein volles Gewicht zu geben.

Eine Verzerrung des G.ns wäre es, wollte man sein Erkenntniselement verabsolutieren, als ob es der ganze G. wäre, od. wollte man den ganzen G.n in einem Vertrauen auf Gott ohne Beziehung auf einen von Gott geoffenbarten Inhalt erschöpfen. Zweifellos besteht das tragende Element des G.ns im Ja zur Person des sich offenbarenden Gottes (ich glaube dir; ich glaube an dich; Bekehrungs-G.; fides qua creditur; f. existentialis); zum G.n gehört notwendig auch die Zustimmung zum G.nsinhalt (ich glaube, was geoffenbart ist; Aussage-G.; betrachtender G.; f. historica) (vgl. Augustinus, In Io tr. 29,6; PL 35,1630).


III. Das Bemühen, das Werden des G.ns zu erforschen, im besonderen festzustellen, auf welches Motiv sich der Mensch stützt, wenn er dem Offenbarungsinhalt zustimmt (analysis fidei), hat zu verschiedenen Lösungsversuchen geführt.


1. Nach einer extremen Ansicht spielt die Vernunft in der Entstehung des G.ns keine Rolle; die G.nszustimmung sei bloßer Akt des Wollens, der in seiner Sinnhaftigkeit nicht nachgewiesen werden könne.

Nach der Erfahrung u. nach Paulus kommt aber "der G. aus dem Hören" (Röm 10,17) der G.nsverkündigung, die eben die Zustimmung zu dem, was verkündet wird, als sinnvoll darlegen u. dadurch die G.nszustimmung wecken will. Der G., der ganz ohne Einsicht rein willensmäßig geleistet würde, ließe sich vor der eigenen u. vor fremder Vernunft nicht rechtfertigen u. hätte nicht mehr die hohe sittl. Bedeutung, die ihm in der Hl. Schrift u. in der christl. Überlieferung zugeschrieben wird. Das 1. Vat. Konz. lehnte daher die Auffassung ab, der G. sei eine blinde Herzensregung ("motus animi caecus", D 3010); vielmehr sei er nach dem Pauluswort (Röm 12,1) als ein mit der Vernunft übereinstimmender Dienst ("obsequium rationi consentaneum", D 3009) anzusehen.


2. Ein anderer extremer Lösungsversuch will den G.n völlig auf der Vernunfteinsicht in die Voraussetzungen des G.ns begründen: Man will die Existenz u. die Wahrhaftigkeit Gottes u. die Tatsache der Offenbarung auf dem Vernunftweg so zwingend nachweisen, daß sich daraus der G. mit Notwendigkeit ergibt; einen so begründeten G.n hält man für einen wissenschaftl. G.n (fides scientifica).

Wäre aber ein solcher durch einen Syllogismus zu erzwingender G. noch G.? Einem Sachverhalt, der dem Menschen evident gemacht wird, kann dieser sich nicht entziehen. Die Hl. Schrift zeigt uns den G.n jedoch als einen nicht erzwungenen, sondern frei geleisteten Gehorsam: "Aber nicht alle haben dem Evangelium Folge geleistet. Sagt doch Jesaja: 'Herr, wer glaubte unserer Botschaft?'" (Röm 10,16; vgl. 1,5; 16,26; 2 Kor 9,13; 10,5; 2 Thess 1,8). Das 1. Vat. Konz. hat die Auffassung zurückgewiesen, die christl. G.nszustimmung sei nicht freier Akt, sondern werde durch die Beweisführung der menschl. Vernunft mit Notwendigkeit erzeugt (D 3010 3035). Das 2. Vat. Konz. sagt vom Wirken Jesu, daß es auf die Weckung des G.ns ausgerichtet war, ihn aber nicht erzwang (DH 11).

Ein Syllogismus, durch den der G. erzwungen werden soll, hat keine Aussicht auf Erfolg. Man kann zwar das einzelne Praeambulum fidei, vor allem die Tatsache der Offenbarung, mit jener historischen Sicherheit nachweisen, mit der sich die Menschen auch sonst in vielen wichtigen Dingen begnügen müssen; man kann es jedoch nicht mit solcher Evidenz tun, daß dem Menschen nur die Annahme übrigbliebe. Daraus ergibt sich, daß der Offenbarungsinhalt vernünftigerweise geglaubt werden kann (credibilitas) u. geglaubt werden soll (credenditas); die unerschütterl. Festigkeit des G.ns erwächst jedoch nicht daraus, sondern anderswoher. (Das Bemühen der Fundamentaltheologie um die Praeambula fidei wird dadurch nicht entwertet, muß jedoch seinem Sinn entsprechend eingeordnet werden.)


3. Ein fester christl. G. läßt sich weder ohne Vernunft noch durch sie allein gewinnen. Nach dem Hebräerbrief (11,1) ist der G. eine Entscheidung des Menschen, sein Stehen zu Gehofftem, aber als Folge eines Überführtwerdens von unsichtbaren Dingen; der Mensch kann seine G.nsentscheidung nur vollziehen, weil er von der unsichtbaren Wirklichkeit Gottes ergriffen wird. Der G. wurzelt darin, daß der Mensch sich als von Gott ergriffen u. so in einem realen Verhältnis zu Gott stehend erkennt; das Zeugnis, den Anruf dieses Gottes nimmt er dann an. "Wenn wir das Zeugnis der Menschen annehmen, so ist das Zeugnis Gottes größer. Denn darin besteht das Zeungnis Gottes, daß er Zeugnis abgelegt hat über seinen Sohn" (1 Joh 5,9; vgl. Röm 4,20 f). Wenn nach dem 1. Vat. Konz. die G.nszustimmung "wegen der Autorität des offenbarenden Gottes selbst (propter auctoritatem ipsius Dei revelantis)" geleistet wird (D 3008; vgl. 2278 3032), hängt für den G.n alles davon ab, daß der Mensch sich als dem offenbarenden Gott gegenüberstehend erfaßt.


a) Für das Werden des festen christl. G.ns kommt es entscheidend darauf an, daß dem Menschen der persönl. Gott als Wirklichkeit aufgeht, als Sinnzentrum des ganzen Weltgeschehens u. damit auch seines eigenen Lebens, als Sinnquelle des Offenbarungsvorganges. Wenn dieses Praeambulum fidei, das Dasein des sinngebenden persönl. Gottes, real erfaßt wird, lassen sich von ihm aus die übrigen Praeambula in ihrer Sinnhaftigkeit als Elemente des sinnvollen Wirkens Gottes verstehen. Sie fügen sich zu einem wohlgeordneten Ganzen zusammen, auf dem ein fester G. aufruhen kann.

Es handelt sich dabei nicht bloß um ein intellektuelles Verstehen, sondern um ein Werterfassen: ein Erahnen Gottes in seiner Bedeutung für das Schicksal des Menschen. Schon Thomas v. Aq. hat darauf hingewiesen, daß die G.nsgewißheit weniger durch einen Vorgang im Intellekt als durch ein Werterlebnis begründet wird ("extra genus cognitionis, in genere affectionis existens", Sent. 3 d.23 q.2 a.3 qu.1 ad 2).


b) Zu einem solchen Erfassen Gottes bedarf es gewisser subjektiver Voraussetzungen im Menschen. Dazu gehören: das Aufgeben entgegenstehender Vorurteile; der Verzicht auf das Verlangen, sich selbst zu genügen; der Verzicht auf die Haltung stolzer Ablehnung (Jesus ist nicht bereit, ein Schauwunder zu wirken, durch das auch die sonst Ungläubigen gezwungen würden; vgl. Mt 4,7; 12,39; Lk 16,31; Joh 20,29); die Bereitschaft zur Begegnung mit Gott, falls sich sein Dasein herausstellt; die Bereitschaft, diese wichtige Frage nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern zu ihrer Klärung etwas zu unternehmen; die Bereitschaft, mit der Möglichkeit einer Offenbarung des als wirkl. erkannten Gottes zu rechnen, verbunden mit der Bereitschaft, sich den Inhalt einer solchen Offenbarung zu eigen zu machen, wenn man sie als geschehen genügend erkannt hat. Das alles gehört zur Sinnesänderung, die den G.n ermöglicht: "Kehret um u. glaubt an die Heilsbotschaft" (Mk 1,15).


c) In all diesen Voraussetzungen steckt eine gewisse anfangende Bereitschaft für Gott, ein anfangender G. Wie weit dieser Ansatz sich entwickeln kann, ob es zu dem Augenblick kommt, in dem aus den glimmenden Stoffen die Flamme des starken G.ns schlägt, das hängt weitgehend von den Erkenntnissen u. Erlebnissen ab, die den Menschen darauf hinweisen, daß hinter allen Erscheinungen der erfahrbaren Welt Gott als Wirklichkeit steht, die ernstgenommen werden muß. Die Wege, auf denen Menschen zu dieser Überzeugung geführt werden, sind sehr verschieden: erschütternde Erlebnisse (auch solche, die offenbar werden lassen, daß das menschl. Dasein ohne das personale Sinnzentrum Gott einer trostlosen Sinnlosigkeit ausgeliefert ist); die beglückend erfahrene Lebenskraft der Kirche (vgl. D 3013 f); aufrüttelnde Hinweise durch andere Menschen; vertiefte Studien.

Das Hinfinden zu dieser Überzeugung kann durch die äußeren Verhältnisse, unter denen ein Mensch lebt, erleichtert od. erschwert werden; die Umgebung, die kulturellen Gegebenheiten, die Wissenschaft der betreffenden Zeit können einen Einfluß in der einen od. der anderen Richtung ausüben. Das 2. Vat. Konz. hat die Aufgabe der Gläubigen betont, durch das Zeugnis ihres Lebens u. ihres Wortes die Menschen zum G.n u. zu Gott zu führen (AA 6; GS 21), hat aber auch aufgezeigt, daß Gläubige durch ihr Versagen am Unglauben anderer Schuld tragen können (GS 19).


4. Wenn die äußeren Verhältnisse die Entwicklung des G.ns begünstigen, kann man schon in ihnen eine Gnadenfügung erblicken. Noch mehr aber kommt es für das Werden des G.ns auf die Gnade im Sinn des inneren Ergriffenseins durch Gott an.


a) Nach dem Hebräerbrief (11,1) ist der G. ein Überführtwerden von unsichtbaren Dingen, ein Ergriffenwerden durch Gott. Weil der Mensch von Gott erfaßt wird, kann er Gott als Sinnzentrum erfassen u. zu ihm in ein persönl. Verhältnis treten. Auf dem Boden dieses Du-G.ns werden dann die Praeambula fidei (Offenbarung, Jesus Christus als Hauptträger der Offenbarung, Hl. Schrift als Quelle der Offenbarung, Kirche als Hüterin u. Verkünderin der Offenbarung, Zeichen u. Wunder als Beglaubigung der Offenbarung) in ihrer wirkl. Bedeutung als sinnvolle Elemente des Heilswirkens Gottes erkannt. Der Mensch sieht ein, daß alle "Vernunftgründe" gegen den G.n nicht mehr sagen, als daß die Entscheidung für Gott nicht erzwungen werden kann. Ein fester G. an den Offenbarungsinhalt wird mögl.


b) Weil der G., den die christl. Botschaft fordert, nur in einem solchen Ergriffenwerden des Menschen durch Gott geleistet werden kann, nennen wir ihn übernatürl. "Denn durch Gnade seid ihr gerettet auf Grund des G.ns; u. das nicht aus euch selbst, nein, Gottes Geschenk ist es; nicht aus Werken, damit keiner sich rühme" (Eph 2,8 f). Glauben heißt ja eingehen auf das Angebot, das Gott dem Menschen in der Offenbarung macht. Dieses Angebot ist von der überströmenden Liebe Gottes, die sich in geschöpfl. Dimensionen nicht fassen läßt, derart geprägt, daß der Mensch aus Eigenem es nicht nur nicht vermuten, sondern auch nicht darauf einzugehen vermag; es muß ihm von Gott aufgezeigt, u. er muß dazu von Gott bewegt werden. "Niemand kann zu mir kommen, wenn ihn nicht der Vater, der mich gesandt hat, zieht" (Joh 6,44; vgl. 6,65; 15,5). Paulus will Christus gewinnen, will in Christus erfunden werden, "nicht im Besitz meiner eigenen Gerechtigkeit, wie sie aus dem Gesetz stammt, sondern jener Gerechtigkeit, die aus dem G.n an Christus kommt, der Gerechtigkeit aus Gott auf Grund des G.ns"; das Angebot Gottes in Christus will er ergreifen, "weil ich von Christus Jesus ergriffen wurde " (Phil 3,8-12).


c) Augustinus lehrt eindringl. die Notwendigkeit der Gnade für alles, was der Mensch in Richtung seines Heiles tun kann (De praedestinatione Sanctorum; De gratia Christi 25,26; 26,27; PL 44,959-992.373 f). Thomas v. Aq. erklärt: "Da näml. der Mensch, indem er dem beistimmt, was des G.ns ist, über seine Natur hinausgehoben wird, so muß dies in ihm notwendig auf Grund eines übernatürl. Wirkgrundes geschehen, der ihn innerl. bewegt, u. dies ist Gott" (S.Th. 2,2 q.6 a.1; "Gratia facit fidem", ebd. q.4 a.4 ad 3).


d) So wird es verständl., daß sich das 2. Konz. v. Orange (529) gegen die Auffassung wendet, der G., der am Anfang des Heilsweges steht, sei natürl. Geschehen, nicht Geschenk der Gnade (D 375), der Mensch könne der Predigt des Evangeliums ohne Erleuchtung u. Inspiration des Hl. Geistes zustimmen (D 377; vgl. 398 f 824 2755 3477). Das 1. Vat. Konz. bezeichnet den G.n als übernatürl. Ausrüstung (virtus supernaturalis), durch die wir auf Anregung u. mit Hilfe der Gnade Gottes das von ihm Geoffenbarte wegen der Autorität des offenbarenden Gottes selbst als wahr annehmen (D 3008); der G. (im Sinn des Glaubenkönnens) sei Geschenk Gottes, u. der G.nsakt sei ein Heilswerk, durch das der Mensch seinem Gott freien Gehorsam leiste, da er seiner Gnade zustimme u. mit ihr mitwirke, obwohl er ihr auch widerstehen könnte (D 3010). Das Konzil lehnt die Ansicht ab, nicht schon zum G.n selbst, sondern erst zum G.n, der durch die Liebe tätig wird, sei Gottes Gnade notwendig (D 3095). Das 2. Vat. Konz. sagt: "Dieser G. kann nicht vollzogen werden ohne die zuvorkommende u. helfende Gnade Gottes u. ohne den inneren Beistand des Hl. Geistes, der das Herz bewegen u. Gott zuwenden, die Augen des Verstandes öffnen u. 'es jedem leichtmachen muß, der Wahrheit zuzustimmen u. zu glauben'. Dieser Geist vervollkommet den G.n ständig durch seine Gaben, um das Verständnis der Offenbarung mehr u. mehr zu vertiefen" (DV 5). "Unter dem Einfluß der Gnade beginnt der Neubekehrte seinen geistl. Weg, auf dem er, durch den G.n schon mit dem Geheimnis des Todes u. der Auferstehung verbunden, vom alten Menschen hinüberschreitet zum neuen Menschen, der in Christus vollendet ist (vgl. Kol 3,5-10; Eph 4,20-24)" (AG 13). Das Konzil faßt die Elemente der G.nsanalyse zusammen: "Der G.nsakt ist seiner Natur nach ein freier Akt, da der Mensch von seinem Erlöser Jesus Christus losgekauft u. zur Annahme an Sohnes Statt durch Jesus Christus berufen, dem sich offenbarenden Gott nicht anhangen könnte, wenn er nicht, indem der Vater ihn zieht, Gott einen vernunftgemäßen u. freien G.nsgehorsam leisten würde" (DH 10).


e) Die Gnade ermöglicht dem Menschen das erste Ja des G.ns, das zugleich der erste u. unerläßl. Schritt des Menschen zur übernatürl. Gemeinschaft mit Gott ist. Dem, der dieses erste Ja gesprochen hat, ist das Ausharren darin notwendig, kann er doch ohne das ständige Ja zu Gott u. seinen Absichten nicht mit Gott verbunden bleiben. "Die Gnade bewirkt den G.n nicht nur dann, wenn der G. neu anfängt, im Menschen zu sein, sondern auch, solange der G. anhält. Gott bewirkt näml. stets die Rechtfertigung des Menschen, wie die Sonne stets die Durchleuchtung der Luft. Demnach bringt die Gnade nicht weniger hervor, wenn sie zu einem Gläubigen kommt, als wenn sie zu einem Ungläubigen kommt; denn in beiden bewirkt sie den G.n, in dem einen zwar kräftigend, in dem anderen neuschaffend" (Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.4 a.4 ad 3). Die ständige G.nshaltung, die auf ein fortdauerndes Ergriffensein des Menschen durch Gott zurückgeht, wird als eingegossene od. übernatürl. göttl. Tugend des G.ns bezeichnet (D 780 904 1001 1530 3008 3015).

Verloren geht diese G.nshaltung dem Menschen durch jeden Widerruf der G.nszustimmung, sei es ein teilweiser (Häresie), sei es ein gänzlicher (Unglaube, Abfall). Wenn der Mensch in der christl. Lebensgestaltung sündhaft versagt, wird er den Antrieben zur Lebensformung, die im G.n enthalten sind, nicht gerecht (im Sinn des Jakobusbriefes ist sein G. tot); er muß jedoch nicht schlechthin ungläubig werden, sondern kann die Grundbereitschaft behalten, sich von Gott, der ihn ergreifen will, ergreifen zu lassen (D 1544 1578 2312).


5. In der Vermittlung der äußeren u. der inneren Hilfen zum G.n spielt die Kirche eine wichtige Rolle.


a) Sie ist von Christus beauftragt, das G.nsgut zu bewahren u. zu verkünden. "Die hl. Überlieferung u. die Hl. Schrift bilden den einen der Kirche überlassenen hl. Schatz des Wortes Gottes ... Die Aufgabe aber, das geschriebene od. überlieferte Wort Gottes verbindl. zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut" (DV 10; vgl. D 3012 f).

Für ihre Aufgabe, die Ungläubigen zum (Du- u. Daß-) G.n zu führen u. die Gläubigen im G.n zu stärken, ist ihr der Beistand von oben verheißen (D 3014). Christus hat seine Kirche "hier auf Erden als sichtbares Gefüge verfaßt u. trägt sie als solches unablässig; so gießt er durch sie Wahrheit u. Gnade auf alles aus" (LG 8). Der verherrlichte Christus versammelt durch den Hl. Geist das Volk des Neuen Bundes, das die Kirche ist, zur Einheit des G.ns, der Hoffnung u. der Liebe; der Hl. Geist wirkt in der Kirche die Verschiedenheit der Gaben u. der Dienste (UR 2). Die wechselvolle Geschichte der Kirche vermag den Beistand von oben, der ihr gewährt ist, zu offenbaren; so kann sie selbst zum Motiv des G.ns werden (D 3013).

Die Kirche, die den Auftrag Christi erfüllt, verkündet nicht nur nach außen den G.n, sondern wird selbst zur Gemeinschaft der Glaubenden, in der der Heils-G. des einzelnen wachsen kann. Das 2. Vat. Konz. bezeichnet sie als "Gemeinschaft des G.ns, der Hoffnung u. der Liebe" (LG 8; vgl. UR 2). Eines der wesentl. Elemente, durch die die Zugehörigkeit der Menschen zu ihr begründet wird, ist der G. (vgl. LG 14).


b) Christus hat der Kirche die Aufgabe zugesprochen, Mutter des G.ns zu sein; in dieser Rolle achtet sie, wer ihre Verkündigung annimmt. Verkünden kann sie mit letzter Entschiedenheit in feierl. Erklärung od. in ihrer ordentl. u. umfassenden Lehrtätigkeit (vgl. LG 25). Wenn sie auf eine dieser Arten etwas als von Gott geoffenbart vorlegt u. der Mensch es annimmt, wird diese Annahme als Fides divina et catholica bezeichnet (D 3011). Wenn das, was die Kirche verkündet, zwar als solches nicht in der Offenbarung enthalten ist, jedoch mit Geoffenbartem in notwendigem Zusammenhang steht, nennt man die Annahme durch den Menschen Fides ecclesiastica (vgl. D 3405).

Die Kirche übt ihre Lehrtätigkeit nicht nur in endgültigen Definitionen aus; für gewöhnl. erfüllt sie ihren Lehrauftrag in nichtdefinitorischer Form. Da sie zu ihrem Lehren von Christus ermächtigt ist u. ihre Lehrtätigkeit in diesem Sinn authentisch genannt werden kann (vgl. LG 25; DV 10), darf sie mit Recht die Annahme auch eines solchen Lehrens vom Menschen erwarten (D 2880 3045 3407 f 3503 3884 f; LG 25).


c) Mit dieser Würdigung der Kirche als Mutter des G.ns wird die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Menschen auch ohne (feststellbare) Mitwirkung der Kirche zum Heils-G.n (zum Du-G.n u. zu den weniger entwickelten Formen des Daß-G.ns) kommen können. Wenn jemand einen G.nsinhalt der Offenbarung Gottes (der Hl. Schrift) unmittelbar entnimmt, ohne an die Kirche zu denken, wird diese Annahme als Fides divina bezeichnet.

Je mehr sich der G. eines Menschen aber zum ausdrückl. christl. G.n entfaltet, umso mehr gewinnt die Kirche, wenn nicht als Motiv des G.ns, so doch als sein Gegenstand Bedeutung: die Kirche als umfassendes Heilssakrament (vgl. LG 1 9; GS 45), als Stiftung, durch die Gott der Menschheit das Heil zuwenden will.


6. G. ist Gnade u. zugleich sittl. Aufgabe des Menschen. Nur im Bereich der freien Entscheidung gibt es Sittlichkeit. In der Offenbarung macht uns Gott sein Angebot u. appelliert er an uns, frei entscheidend darauf einzugehen. Hinsichtl. des G.ns fällt der Freiheit des Menschen eine doppelte Aufgabe zu:


a) Die Vorbereitung der G.nsentscheidung geschieht nicht ohne Gnadenhilfe (Konz. v. Trient: "excitati divina gratia et adiuti, fidem 'ex auditu' concipientes", D 1526). Wegen des allg. Heilswillens Gottes müssen wir annehmen, daß jedem Menschen genügende Gnade geschenkt wird, den Weg zum Heils-G.n einzuschlagen.

Die vom Menschen unter dem Einfluß der Gnade zu leistende Vorbereitung umfaßt negative u. positive Elemente. Zu den negativen gehört der Verzicht auf Vorurteile, auf das Sichselbstgenügenwollen (vgl. III 3 b); zu den positiven das Forschen u. das Beten. Das Gebet ist wichtig ("Mehre uns den G.n", Lk 17,6) u. kann auch in den Anfangsstadien durch die Überlegung psycholog. ermöglicht werden, daß man von sich aus für den zu gehenden Weg vielleicht nicht fähig ist u. sich die Fähigkeit als Gabe erbitten muß. Wer sich dazu bereit macht, setzt schon einen Anfang des G.ns ("Ich glaube, hilf meinem Unglauben", Mk 9,24).


b) Die G.nsentscheidung selbst, in der sich der Mensch Gott unterstellt (vgl. Hebr 11,1), wird durch die Gnade ermöglicht, nicht erzwungen. Die Vernunft läßt diesen Schritt als sinnvoll erscheinen, nötigt aber nicht dazu. Wegen des Wagnischarakters des G.ns u. der daraus sich ergebenden Folgen kann der Wille das Erleben Gottes auch zurückdrängen u. die Vernunft anstacheln, Motive für die Entscheidung gegen Gott ausfindig zu machen. Dieses Zurückdrängen kann sogar noch nach einem längeren Leben im G.n geschehen (vgl. 6,4-6).


IV. Der G. besteht seiner Natur nach in der inneren Zustimmung zum persönl. Gott u. seiner Offenbarung. Er enthält aber den Ansatz zur G.nsfortbildung, zum Leben aus dem G.n, zum äußeren G.nsbekenntnis, zur G.nsverbreitung u. drängt dazu. Man kann also von mehrerlei G.nspflichten reden.


1. Grundlegend heißt glauben, den persönl. Gott u. seine Offenbarung innerl. bejahen. "Denn mit dem Herzen glaubt man zur Gerechtigkeit" (Röm 10,10).


a) In der G.nsentscheidung geht es um eine sittl. Entscheidung, u. die vollzieht sich im Inneren des Menschen (1. Vat. Konz.: "intellectus et voluntatis obsequium", D 3008).


b) Wenn Gott den Menschen überhaupt ruft, muß er von diesem notwendig den inneren G.nsakt verlangen. Dann kann die Auffassung, Gott fordere vom Menschen nie einen solchen Akt, nur falsch sein (vgl. D 2021).

Das Wann dafür läßt sich freil. weniger eindeutig bestimmen. Sicher wird der Du-G. dem Menschen abverlangt, sobald er zum ersten Mal genügend erfaßt, daß er dem persönl. Gott gegenübersteht, u. der Daß-G., sobald er einen Offenbarungsinhalt zum ersten Mal als von Gott geoffenbart erkennt. Im G.n aber steckt der Ansatz zum Leben aus dem G.n, zum übernatürl. Leben der Vereinigung mit Gott, zu dem der Mensch berufen ist. Dieses Leben kann sich umso kräftiger entfalten, je stärker u. je zahlreicher die Impulse sind, die es durch ausdrückl. G.nsakte empfängt. So kann es nicht genug sein, nur bei der ersten Gegenüberstellung mit Gott u. seiner Offenbarung das Ja des G.ns zu leisten u. im übrigen glaubensuntätig zu bleiben (vgl. D 2117 2165). Nur ein kümmerl. christl. Leben mit der Gefahr weiteren Verkümmerns könnte daraus entspringen. Wenn sich Zeiten, in denen die G.nserneuerung drängend wird, schwer festlegen lassen, ist auch zu beachten, daß die Erneuerung nicht nur durch ausdrückl. Bejahung Gottes od. einer Offenbarungswahrheit wegen der Autorität des offenbarenden Gottes (fides formalis) geschehen kann, sondern auch durch jede Betätigung, die ihrem Sinn nach den G.n voraussetzt (z.B. die Mitfeier der Eucharistie), wenn sie sinnvoll durchgeführt wird (f. virtualis, exercita).

Es gibt jedoch Situationen, in denen sich der Mensch durch Vergegenwärtigung der G.snmotive um den inneren G.n ganz bes. bemühen muß, näml. in Gefahren für den G.n, in Versuchungen gegen ihn. Wenn der Mensch der Gefahr erlegen ist u. gegenüber der G.nsforderung Gottes versagt hat (Verweigerung des G.ns im gesamten od. gegenüber Teilen des Offenbarungsinhaltes; Nichtleistung dessen, wozu der G. den Ansatz enthält, etwa des pflichtgemäßen G.nsbekenntnisses), bleibt der Anspruch Gottes an ihn bestehen. Der auf diese Art zum Sünder Gewordene ist verpflichtet, das innere Ja des G.ns zu erneuern u. so auch wieder eine tragfähige Grundlage für alles zu gewinnen, was darauf aufbauen soll.


2. Der Sinn der Offenbarung, den Menschen zur Gottgemeinschaft u. zu ihrer immer vollkommeneren Ausgestaltung zu bringen, würde mit einem bloß einmaligen Ja zu Gott u. seiner Offenbarung (ohne Kenntnis ihres Inhaltes) nicht erreicht. Das Ja zu Gott birgt schon seiner Natur nach in sich die Bereitschaft, Gottes Absichten immer besser kennenzulernen u. auf sie getreu einzugehen. G. ist nicht etwas Statisches, sondern etwas Dynamisches. Es gibt daher eine Pflicht der G.nsfortbildung (vgl. II 3 c).


3. Gott verlangt vom Menschen, daß er den Offenbarungsinhalt nicht nur seinem Wissen einverleibe, sondern sein Leben nach den dort ausgesprochenen Absichten Gottes gestalte, also aus dem G.n lebe. G. wird so identisch mit der Nachfolge Christi. Im Leben aus dem G.n bewährt u. bekennt der Mensch seinen G.n (materiales G.nsbekenntnis); von der Pflicht dazu ist der Mensch nie entbunden.


a) Die Formel Luthers, der Mensch werde "durch den G.n allein (sola fide)" gerechtfertigt, d.h. vom Sünder zum Kind Gottes gemacht, kann in einem richtigen Sinn verwendet werden. Auch Thomas v. Aq. sagt einmal, die Hoffnung auf Rechtfertigung baue nicht auf Gesetzeswerken, sondern allein auf dem G.n (in sola fide) auf (In 1 Tim 1,8). Beide blicken auf Paulus zurück: "Aber ich halte dafür, daß der Mensch durch G.n gerechtfertigt wird ohne Gesetzeswerke" (Röm 3,28). Man muß daran festhalten, daß der Mensch im G.n, d.h. im Ja zu Gott u. seinen Absichten, anfängt, sich Gott zu überlassen, der ihn ergreifen u. in die übernatürl. Gottesgemeinschaft aufnehmen will. Wenn der G. fehlt, kann sich der Heilswille Gottes am Menschen nicht auswirken. Der G. kann nicht durch irgendwelche Werke des Menschen ersetzt werden. Die Leistung des G.ns kann der Mensch auch nicht aus sich erbringen, sondern nur in der Kraft der Gnade.


b) Man würde aber die Hl. Schrift gründl. mißverstehen, wollte man übersehen, daß der G. den Ansatz zu vielem enthält, worin er erst seine volle Verwirklichung findet. Jakobus gibt zu bedenken: "Was nützt es, meine Brüder, wenn einer sagt, er habe den G.n, hat aber keine Werke? Kann ihn denn der G. retten?" (Jak 2,14) Ein G., der nicht auch im Tun auf die Absichten Gottes eingehen will, ist eben nicht der G., in dem sich der Mensch Gott übergibt. "Denn wie der Leib ohne Seele tot ist, so ist auch der G. ohne Werke tot" (Jak 2,26). Auf den ersten Blick scheint Jakobus eine Stellung zu beziehen, die der des hl. Paulus entgegengesetzt ist; zu beachten bleibt aber, daß derselbe Paulus, der so eindringl. von der Unersetzlichkeit des G.ns redet, die Rechtfertigung durch einen G.n betont, "der durch die Liebe wirkt" (Gal 5,6); G. geht also bei vollem Wesensvollzug in die Liebe über. Damit stimmt überein: "Das ist sein Gebot: Wir sollen dem Namen seines Sohnes Jesus Christus glauben u. einander lieben, wie er uns ein Gebot gegeben hat" (1 Joh 3,23). Jesus selbst sagt, daß ein bloßes Mundbekenntnis nicht ausreicht: "Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr, wird in das Himmelreich eingehen, sondern wer den Willen meines Vaters im Himmel tut" (Mt 7,21).

Augustinus bezeichnet daher als G.n nicht die bloße Zustimmung zur Wahrheit, sondern die Gesamtzuwendung zu Gott, die damit angebahnt wird ("Quid est ergo credere in eum? Credendo amare, credendo diligere, credendo in eum ire, eius membris incorporari", In Io tr. 29; vgl. Serm. 144.158; De cont. 30; PL 35,1361; 38,788.865; 40,370). "Wenn man, ohne die Gebote zu halten, durch den G.n allein, der doch ohne Werke tot ist, zum Leben gelangen könnte, wie könnte dann wahr sein, was Christus jenen, die er zu seiner Linken stellt, sagen wird: Weichet ins ewige Feuer, das dem Teufel u. seinen Engeln bereitet ist. Er tadelt sie nicht, weil sie nicht an ihn geglaubt, sondern weil sie die guten Werke nicht getan haben" (De fide et op. 15,25; PL 40,214). Nach Gregor d. Gr. ist der G. nur dann echt, wenn die Sitten der G.nsbeteuerung nicht widersprechen (Hom. 29 in Ev., 3; PL 76,1214).


c) Die kirchl. Lehre hat beides als heilsnotwendig betont: den G.n u. das Leben aus dem G.n. Das Konz. von Trient lehrt zwar den G.n als Anfang des Heiles, als Grundlage u. Wurzel jeglicher Rechtfertigung (D 1532), nennt aber als Elemente der Vorbereitung auf die Rechtfertigung des Sünders außer dem G.n an die Offenbarungen u. Verheißungen Gottes Reue, Hoffnung, Liebe, Buße, das Verlangen nach der Taufe, den Entschluß zu einem neuen Leben u. zum Halten der göttl. Gebote (D 1526). "Wenn zum G.n nicht die Hoffnung u. die Liebe treten, vereinigt er weder vollkommen mit Christus noch macht er zu einem lebendigen Lied seines Leibes. Desh. heißt es sehr richtig, daß 'der G. ohne Werke tot ist' (D 1531)." Nur der G., der durch die Liebe wirke, habe Kraft; ohne Hoffnung u. Liebe könne der G. nicht zum ewigen Leben führen; darauf weise auch das Wort des Herrn hin, daß man, um zum Leben eingehen zu können, die Gebote halten müsse (D 1531). Das Konzil lehnt entschieden die Meinung ab, außer dem G.n sei im Evangelium nichts geboten, u. die zehn Gebote gingen die Christen nicht an (D 1569); der Gerechtfertigte sei nur zum G.n, nicht zur Beobachtung der Gebote Gottes u. der Kirche verpflichtet, als ob das Evangelium das ewige Leben ohne Beobachtung der Gebote verheiße (D 1570). Das 2. Vat. Konz. spricht vom "lebendigen u. gereiften G.n": Dieser G. muß seine Fruchtbarkeit bekunden, indem er das gesamte Leben der Gläubigen, auch das profane, durchdringt u. sie zu Gerechtigkeit u. Liebe, vor allem gegenüber den Armen, bewegt" (GS 21). Es kommt also auf einen G.n an, der darauf aus ist, das gesamte Leben in die Gemeinschaft mit Gott einzubringen; er hat die richtige Gestalt (fides formata). Ein G., dem diese Bereitschaft fehlt, ist nicht der vollwirkliche G., sondern eine Kümmerform (f. informis).


4. Die Durchformung des ganzen Lebens des Menschen durch den G.n fordert manchmal das ausdrückl. G.nsbekenntnis.


5. Ist der G. heilsnotwendig, dann gibt es auch eine Pflicht der G.nsverbreitung. Sie stammt aus dem Auftrag Christi ("Gehet hin u. machet alle Völker zu Jüngern", Mt 28,19), würde aber auch ohne ein solches Wort schon vom Verlangen nach der Ehre Gottes u. von der Nächstenliebe, die den Menschen um das Heil seines Bruders besorgt sein läßt, gefordert (vgl. 2. Vat. Konz., AA 3 f). Die Pflicht liegt auf der Gesamtkirche, die das Werk Jesu Christi, des Heilandes der Welt (vgl. Joh 4,42; 1 Joh 4,14), zu wirken hat. Das 2. Vat. Konz. war sich der Aufgabe der ganzen Kirche bewußt, "das Reich Christi u. Gottes anzukündigen u. in allen Völkern zu begründen" (LG 5). "Allen Christen wird also die herrl. Last auferlegt, daran mitzuwirken, daß die göttl. Heilsbotschaft von allen Menschen überall auf Erden erkannt u. angenommen wird" (AA 3).

Zwar gibt es in dieser Aufgabe verschiedene Verantwortlichkeiten. Die Vorsteher der Kirche haben sich in der inneren u. der äußeren Mission um ihre Erfüllung zu bemühen (vgl. AG 29; CICc. 1350). Jedoch sollen alle Glieder der Kirche je nach ihrem Können durch das Zeugnis des christl. Lebens, durch Gebet u. Opfer, durch tätige u. materielle Hilfe mitarbeiten (vgl. AG 11 f 35-41). Das 2. Vat. Konz. betont daher, daß diese Aufgabe vom Bischofskollegium mit dem Nachfolger Petri an der Spitze unter dem Beten u. Mitwirken der ganzen Kirche zu erfüllen ist (AG 6).


V. Wer im Ja zu Gott u. seiner Offenbarung versagt, verschließt sich damit auch der Erfüllung seiner Bestimmung od. gefährdet sie.


1. Sicher ist es dem Menschen zuzubilligen u. ist es zu wünschen, daß er prüft, ob er überhaupt od. in einem gegebenen Fall von Gott angerufen wird; unkritische Leichtgläubigkeit ist nicht gutzuheißen. Ebenso wenig aber ist es gutzuheißen, wenn man mit dem Ja des G.ns zurückhält, obwohl alle Voraussetzungen dafür gegeben sind.

An der pflichtgemäßen G.nszustimmung läßt es fehlen, wer diese Zustimmung trotz entsprechender Einsicht in Schwebe hält (G.nszweifel) od. entschieden verweigert, entweder teilweise (Häresie) od. ganz (Unglaube), vielleicht sogar nach einem längeren Leben im G.n (Apostasie).


2. Erfahrungsgemäß ist ein G., dessen Fortbildung unterlassen wird, in der Gefahr des Ersterbens (vgl. II 3 c).


3. Wer den G.n nicht im Leben wirksam werden läßt, hat nicht den G.n, der "durch die Werke zur Vollendung gebracht wurde" (Jak 2,22), wie ihn die Offenbarung verlangt (vgl. IV 3), sondern einen toten G.n (Jak 2,17.26). Der Widerspruch der Lebensführung zum G.n bewirkt nicht selten den Schiffbruch im G.n überhaupt.

Eine spezifische Form des Nichtwirksamwerdens des G.ns ist die G.nsverleugnung (vgl. Glaubensbekenntnis).

Die Unwirksamkeit des G.ns kann sich auch darin zeigen, daß ein Christ nichts für die G.nsverbreitung (vgl. IV 5) tut.


4. Zu verschiedenen Versagen kann es kommen, weil der Katholik seinen G.n ungerechtfertigt gefährdet, z.B. dadurch, daß er sich dem Einfluß von Nichtkatholiken ohne entsprechende Zurüstung aussetzt, od. durch unkritisches Lesen glaubensfeindl. od. irrgläubigen Schrifttums (Büchervorschriften der Kirche).


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