Häresie
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1976, Sp. 789-791


1. Die teilweise Verweigerung des Glaubens an den von der Kirche ausdrückl. als geoffenbart vorgelegten Glaubensinhalt wird H. genannt. Der Glaube kann durch positiven Glaubenszweifel od. durch positiven Unglauben werweigert werden (CICc. 1325 §2).

Der Begriff der H. trifft nicht eigentl. auf den gutgläubigen Irrtum zu (materiale H.; die Kirche spricht jetzt lieber von "getrennten Brüdern", vgl. 2. Vat. Konz., UR 3 4), sondern auf die Verweigerung der Glaubenszustimmung trotz Einsicht (formale H.). Ihre Möglichkeit hat Jesus Christus vorausgesagt (Mk 13,6). Die Kirche hat unter häretischen Absonderungen von Anfang an gelitten ("Auch aus eurer Mitte werden sich Männer erheben u. mit verkehrten Reden die Jünger auf ihre Seite zu ziehen suchen", Apg 20,30; vgl. Kol 2,18). Der eigentl. Häretiker weist den offenbarenden Gott u. die von ihm zur Lehrerin bestellte Kirche zurück. Er verfällt der Kirchenstrafe der Exkommunikation (CICc. 2314), durch die ja nur die Trennung festgestellt wird, in die er sich selbst begeben hat (vgl. Pius XII., Enz. "Mystici corporis", D 3803). Auf die Heilsgefahr für die formalen Häretiker verweist das Konz. v. Florenz (D 1351).


2. Vom Häretiker ist der Schismatiker zu unterscheiden; er ist ein Getaufter, der die Unterordnung unter den Papst u. die Gemeinschaft mit den von ihm geleiteten Gliedern der Kirche verweigert (CICc. 1325 §2), ohne sonst an der Lehre der Kirche rütteln zu wollen. Zunächst hält er nicht mit der Zustimmung zur geoffenbarten Wahrheit zurück, sondern lehnt die Unterordnung unter die von Christus bestellte kirchl. Autorität ab; so sündigt er gegen die Liebe, da er die Einheit der Kirche zerreißt (vgl. 1 Kor 1,10-13; 3,3-5.21 f; 11,18 f). Die Verweigerung der Unterordnung setzt aber irgenwie die Leugnung des Primates des Papstes voraus; dadurch wird der Schismatiker auch zum Häretiker (vgl. D 3055 3058 3064; 2. Vat. Konz., LG 8 14 18 22 23; OE 2 3; CD 2 3) u. begibt er sich in dieselbe Trennung wie dieser (CICc. 2314).


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