Pornographie
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1976, Sp. 1296-1298


1. Unter P. versteht man nicht jede Darstellung od. Beschreibung des nackten menschl. Körpers od. sexueller Vorgänge, sondern eine solche, die den Eindruck erweckt, für das Glück (die Lebenserfüllung) komme es nur auf die sexuelle Betätigung an, gleichgültig, auf welche Art u. mit wem immer der Mensch sie betreibt, u. die geeignet ist, in dieser Richtung zu erregen. Als Elemente der P. können angeführt werden: Verdinglichung (Entpersönlichung) der Sexualität, Ausrichtung auf sexuelle Erregung, vielfach auch rücksichtslose Gewinnabsicht der Hersteller. Der pornographische Charakter eines Großteils derartiger Erzeugnisse läßt sich unschwer feststellen, wenn man auch in Grenzbereichen damit gewisse Schwierigkeiten hat.

Konsumiert wird P. hauptsächl. von Jugendlichen, die noch nicht zu entsprechender Reife gelangt sind, u. mehr noch von Erwachsenen, denen geschlechtl. Reife fehlt u. die in der P. eine Ersatzbefriedigung suchen.


2. An der P. ist zu bemängeln, daß sie eine verzerrte Auffassung von der Sexualität vermittelt u. dadurch den Konsumenten auf ein sexuelles Fehlverhalten zu fixieren droht.

Die Seelsorge an Konsumenten von P. muß dahin zielen, ihnen die Augen für den Unwert der P. zu öffnen u. ihnen aus den Fehlhaltungen herauszuhelfen, die sie in derartigen Produkten eine Ersatzbefriedigung suchen lassen.


3. Für den Staat erhebt sich die Frage, ob er gegen die Erzeugung u. die Verbreitung pornographischer Produkte etwas unternehmen soll. Die Antwort hängt davon ab, ob von ihrem Konsum eine Schädigung des gesellschaftl. Lebens zu befürchten ist od. nicht.

Bei erwachsenen P.kunden könnte man sich auf den Standpunkt stellen, daß sie kaum zu ändern sind u. der Gesellschaft nicht schaden, daß der Staat also darauf verzichten kann, gegen den Verkauf derartiger Produkte an sie u. den Kauf durch sie etwas zu unternehmen.

Jugendliche dagegen können durch pornographische Erzeugnisse auf eine süchtige Haltung u. die Fehlauffassung fixiert werden, zur Lebenserfüllung genüge unpersönl. Sexualität, u. dadurch in ihrer geschlechtl. Entwicklung behindert werden. Die Gesellschaft müßte ein Interesse daran haben, die Weitergabe pornographischer Produkte an Jugendliche zu verhindern.

Überdies haben Erwachsene, welche P. ablehnen, ein Recht, mit der Propaganda dafür nicht belästigt zu werden. Soweit sie erziehungsberechtigt sind, können sie verlangen, daß sie in ihrer Aufgabe nicht durch Überflutung mit P. behindert werden.


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