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Auch das ist die röm-kath. Kirche

Katholischer Katechismus

Teil 1: Glaubensbekenntnis
Teil 2: Christliches Mysterium
Teil 3: Das Leben in Christus
Teil 4: Das christliche Gebet

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Kompendium zum

katholischen Katechismus

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Fragen und Antworten zum katholischen Katechismus


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Lexikon d. christl. Moral

betende Hände

Antworten auf moraltheologische Fragen



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Sacrosanctum Concilium

vatikan

Konstitution
über die heilige Liturgie



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Lumen Gentium

vatikan

Dogmatische Konstitution
über die Kirche.



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Gaudium et spes

vatikan

Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute



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Dei Verbum

vatikan

Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung



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Christus Dominus

Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche



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Inter mirifica

vatikan

Dekret
über die sozialen Kommunikationsmittel


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Ad gentes

Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche



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Presbyterorum ordinis

Dekret über Dienst und Leben der Priester



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Optatam totius

vatikan

Dekret über die Ausbildung
der Priester



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Apostolicam actuositatem

Dekret über das Laienapostolat:



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Perfectae caritatis

vatikan

Dekret
über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens.


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Unitatis redintegratio

vatikan

Dekret über den
Ökumenismus



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Orientalium Ecclesiarum

vatikan

Dekret über die
katholischen Ostkirchen



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Dignitatis humanae

vatikan

Erklärung über die Religionsfreiheit



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Nostra aetate

vatikan

Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen


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Gravissimum educationis

vatikan

Erklärung über die christliche Erziehung



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Das Zweite Vatikanische Konzil


das von der römisch-katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. mit dem Auftrag zu pastoraler und ökumenischer „instauratio“ (Erneuerung) einberufen.

Der Papst wies in der lateinischen Eröffnungsansprache Gaudet Mater Ecclesia („Es freut sich die Mutter Kirche“) ausdrücklich darauf hin, dass eine gewisse Aktualisierung dogmatischer Sätze im Sinne ihrer Orientierung auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Denn das eine sei das ewige Dogma, die bleibende Wahrheit, ein anderes die Ausdrucksweise der jeweiligen Zeit.

Nach dem Tod Papst Johannes’ XXIII. im Jahr 1963 wurde das Konzil durch Papst Paul VI. fortgesetzt und 1965 beendet. Es entschied zugunsten der Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung und für verstärkten Dialog mit Anders- oder Nichtgläubigen.

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